Konditorei Engelmann Produktions GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Konditorei Engelmann Produktions  GmbH

Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Geschäftsbedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Käufer schriftlich bekanntgegeben.

Sie gelten als genehmigt, wenn der Käufer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge werden wir ihn bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Käufer muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an uns absenden.

I. Angebote, Umfang der Lieferung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend . Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach Ihrer telefonischen AB/ Fax Bestellung: Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Der Verkäufer hat zu gewährleisten das die bei der Bestellung verwendete Telefonnummer bei Nachfragen zurückzurufen ist. Oder eine Telfonnummer anzugeben ist, die bei Fragen und Übertragungsfehler auch noch um 23.30 Uhr zu erreichen ist.
  4. Sollte durch verschulden der Konditorei Engelmann, welches nicht durch höhere Gewalt zu Rechtfertigen ist, keine Ware ausgeliefert werde, wird der Verlust bis zur Höhe der Warenrechnung dem Käufer ersetzt.

II. Preise und Zahlungsbedingungen Rechnungslegung

  1. Maßgebend sind die unseren Kunden ausgehändigte Preiselisten inclusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Zahlungen sind ohne jeden Abzug im vereinbarten Rahmen zu leisten.
  3. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 6%, zu fordern. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Vorschrift des § 353 HGB bleibt unberührt.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist unzulässig.
  5. Der Käufer hat die Richtigkeit der bei uns verwendeten Rechungsadresse zu überprüfen. Gestellte Rechungen werden nachträglich nicht mit neuer Rechnungsadresse versehen.
  6. Sollte sich die Firmierung oder der Inhaber verändern, ist dieses von beiden Seiten umgehend mitzuteilen.

III. Lieferzeit

  1. Maßgeblich sind die genannten oder anderweitig mit dem Käufer vereinbarten Lieferfristen. Die Einhaltung der Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang der Bestellung voraus.
  2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sofern die Ware bis 16 Uhr am Liefertag erfolgt. Davon ausgenommen, sind besondere Umstände bei Straßensperrungen.
  3. Sollte der Käufer schuldhaft nicht zur üblichen Zeit beliefert werden können, wird die gleiche Ware am Folgetag ausgeliefert. Das Risiko qualitativer Nachteile liegt beim Käufer.

IV. Reklamation und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Der Käufer bestätigt mit der Annahme der Ware den Ordungsgemäßen Zustand. Beanstandungen sind direkt dem Fahrer anzuzeigen.
  2. Grundsätzlich wird die Ware von  Lieferranten der Konditorei Engelmann Produktions GmbH ausgeliefert. Sollte dies einmal nicht der Fall sein gilt Punkt 1. nicht.
  3. Mängel sind unverzüglich telefonisch anzuzeigen 0177 / 6281409 . Die Ware darf nicht entsorgt werden. Sollten wir uns bezüglich Ihrer Reklamation nicht innerhalb von 48 melden, ist der Wiederverkäufer berechtigt, die Ware zu entsorgen und erhält Ersatz.

V. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens handelt, Berlin. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.